ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungung

1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der CHRISTIAN MAU CONSULTING, erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Käufer mit seinen Kunden, nachfolgend „Klient“ genannt, schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Klienten, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2 Geschäftsbedingungen des Klienten oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Christian Mau Consulting ihrer Geltung im Einzelfall nicht widerspricht. Selbst wenn der Klient auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Klienten oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Sämtliche Angebote sowie Werbeunterlagen der Christian Mau Consulting sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die schriftliche Bestellung des Klienten gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der Christian Mau Consulting zustande.

2.3 Ergänzungen und Abänderungen getroffener Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstige mündliche Nebenabreden der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise gelten für den in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Liefer- und Leistungsumfang und verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

3.2 Weichen die zum Liefer- oder Leistungszeitpunkt gültigen Preise um mehr als 10% von dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preis ab und liegen zwischen Vertragsschluss und Liefer- oder Leistungszeitpunkt mehr als vier Monate, so ist der zum Liefer- oder Leistungszeitpunkt gültige Preis zu zahlen.

3.3 Zahlungen sind sofort nach erfolgter Lieferung oder Leistung und mit Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig und ohne jeden Abzug unverzüglich auf eines unserer Konten kostenfrei zu überweisen. Ein individuelles Zahlungsziel kann im Einzelfall vereinbart werden.

3.4 Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen sind wir berechtigt, ohne weitere, gesonderte Mahnung Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Darüber hinaus bleibt Christian Mau Consulting die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vorbehalten.

3.5 Werden Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen, kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Klienten zu mindern, ist Christian Mau Consulting berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder entsprechende Sicherheiten zu fordern.

3.6 Ferner ist Christian Mau Consulting in diesem Fall berechtigt, von Verträgen, die noch nicht erfüllt wurden, für den Fall der Nichterfüllung sämtlicher fälliger Zahlungsverpflichtungen innerhalb einer von der Christian Mau Consulting gesetzten, angemessenen Frist zurückzutreten.

3.7 Christian Mau Consulting ist berechtigt, Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten. Der Klient darf Forderungen aus der Geschäftsbeziehung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Christian Mau Consulting an Dritte abtreten.

3.8 Dem Klienten stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

§ 4. Fristen für die Leistungserbringung, Leistungsverzögerungen

4.1 Die Liefer- oder Leistungsfrist beginnt mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Klienten.

4.2 Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Klienten ist die Christian Mau Consulting zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehrauswendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche behält sich Christian Mau Consulting vor.

4.3 Ereignisse durch höhere Gewalt, wie beispielsweise Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen sowie unvorhersehbare sonstige Ereignisse, welche die Liefer- und Leistungsfähigkeit seitens Christian Mau Consulting beeinträchtigen können, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist. Unter Mitteilung an den Klienten ist Christian Mau Consulting berechtigt, die jeweilige Lieferung- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Sowohl der Klient als auch Christian Mau Consulting haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung oder Leistung unmöglich ist oder aus einem der vorstehenden Gründe mehr als drei Monate beträgt.

§ 5. Erfüllungsort

Erfüllungsort sind die Geschäftsräume des Klienten, wenn eine Erbringung der Leistung vor Ort vereinbart ist, anderenfalls der Firmensitz von CHRISTIAN MAU CONSULTING in Hechthausen.

§ 6 Gewährleistung, Sachmangel

6.1 Etwaige offensichtliche Mängel des Werkes sind Christian Mau Consulting unverzüglich nach dessen Vorlage, nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.

6.2 Die Lieferungen und Leistungen sind unverzüglich nach Ablieferung an den Klienten oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Klienten genehmigt, wenn Christian Mau Consulting nicht unverzüglich nach Ablieferung eine schriftliche Mängelanzeige zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Lieferungen und Leistungen als vom Klienten genehmigt, wenn die Mängelanzeige Christian Mau Consulting nicht unverzüglich schriftlich nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Klienten bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen des Klienten ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an Christian Mau Consulting zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelanzeige übernimmt Christian Mau Consulting die Versandkosten; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

6.3 Als Gewährleistung kann der Kunde zunächst nur kostenlose Nachbesserung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurücktreten.

6.4 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.5 Bei Mängeln der Lieferungen und Leistungen ist Christian Mau Consulting nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Klient nach den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder den Preis angemessen mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Klienten unterliegen der Beschränkung des § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6.6 Bei Mängeln von Lieferungen und Leistungen anderer Hersteller oder Dienstleister, welche die Christian Mau Consultingaus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die Christian Mau Consulting ihre Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Hersteller oder Dienstleister an den Klienten abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die Christian Mau Consulting bestehen bei derartigen Mängeln nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Dienstleister erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

6.7 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Klient ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Christian Mau Consulting die Lieferung oder Leistung ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

6.8 Ergibt die Überprüfung eines vom Klienten reklamierten Mangels, dass eben gerade kein Mangel vorliegt, verpflichtet sich der Klient, sämtliche Kosten, die Christian Mau Consulting und dessen Mitarbeitern durch die Überprüfung des vermeintlichen Mangels entstanden sind, zu übernehmen. Unter diese Kosten fallen vor allem sämtliche Kosten für An- und Abreise, Hotelunterbringung und Verpflegung, sowie sämtliche weitere projektbezogene Kosten, die als unvermeidlich angesehen werden können.

§ 7 Schutzrechte

7.1 Die Christian Mau Consulting gewährleistet, dass die Lieferung oder die Leistung frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

7.2 In dem Fall, dass die Lieferung oder die Leistung ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird die Christian Mau Consulting nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten die Lieferung oder die Leistung derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die Lieferung oder die Leistung aber weiterhin die vertraglich vereinbarte Funktion erfüllt, oder dem Klienten durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt der Christian Mau Consulting dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Klient berechtigt, nach den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Klienten unterliegen der Beschränkung des § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.3 Bei Rechtsverletzungen durch von der Christian Mau Consulting erbrachten Lieferungen oder Leistungen anderer Hersteller oder Dienstleister wird die Christian Mau Consulting ihre Ansprüche gegen den jeweiligen Hersteller oder Dienstleister an den Klienten abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die Christian Mau Consulting bestehen bei derartigen Rechtsverletzungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Dienstleister erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

§ 8 Urheberrecht

Die Christian Mau Consulting behält sich das Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten sowie dem Klienten zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen sowie Hilfsmitteln vor. Der Klient darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Christian Mau Consulting weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der Christian Mau Consulting diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Die Christian Mau Consulting behält sich das Eigentum an den Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtigen Forderungen aus dem Vertrag vor.

9.2 Der Klient ist zur freien Verfügung über die übergebenen Dokumentationen, z.B. Berichte und Vertragsunterlagen innerhalb seines Unternehmens berechtigt. Im Falle externer wirtschaftlicher Verwendung (z.B. Weiterverkauf, Veröffentlichung) bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Christian Mau Consulting.

9.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an bestimmten Unterlagen der Christian Mau Consulting bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

§ 10 Ergänzende Bestimmungen für beigestellte Software

Software, die von uns im Zusammenhang mit der Erbringung einer Dienstleistung dem Klienten zur Verfügung gestellt wird, bleibt unser Eigentum. Die Überlassung der Software berechtigt den Klienten nur zum vorgesehenen Gebrauch. Insbesondere die Modifikation oder Weitergabe der Software an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Der Klient darf Sicherungskopien der Software herstellen, er darf die Software auf Rechnern innerhalb seines Unternehmens installieren, es dürfen jedoch nicht mehr betriebsbereite Installationen vorhanden sein, als dies durch den mit uns abzuschließenden Lizenzvertrag gestattet ist. Für Software, die wir von Dritten erworben haben, gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller. Der Klient ist verpflichtet, sich an diese Lizenzbestimmungen zu halten.

§ 11 Haftung

11.1 Die Christian Mau Consulting haftet für entstandene Schäden nur, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Christian Mau Consulting, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.2 Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Christian Mau Consulting auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Klient vertraut hat und vertrauen durfte.

11.3 Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Stade.

12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

12.3 Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Regelungslücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Änderungsstand Mai 2023